Über
Die Edition Reichskammergericht ist ein Projekt von Stefan Kerkemeyer. Mit der Edition Reichskammergericht sollen die im Historischen Archiv der Stadt Wetzlar lagernden Reichskammergerichtsakten an einem Ort zusammengeführt und so der breiten Öffentlichkeit und Forschung zugänglich(er) gemacht werden.
Das Projekt
Aufgeschaltet werden zunächst die RKG-Aktennummern 1-100. Zudem wurden diejenigen Akten, deren Laufzeit am RKG im 18. Jahrhundert lag, mit Hilfe von Transkribus transkribiert und manuell redigiert. (Ausnahmen wegen ihres Umfangs oder ihres Zustands bilden derzeit noch die Aktennummern 31, 42, 47, 58, 80 und 82). Die weiteren noch vorhandenen RKG-Akten bis zur Aktennummer 183 sowie die Nachträge 1 - 19 und die Miscellanea 1 - 4 folgen sukzessive. Ferner sollen Transkriptionsmodelle für das 16. und das 17. Jahrhundert erstellt werden.
Die Edition soll zugleich einen Impuls geben, sämtliche noch vorhandene RKG-Akten zu digitalisieren, zu transkribieren und in einer Edition zusammenzufassen.
Durch die am 25.1.1821 von der Bundesversammlung eingesetzte "Reichskammergerichts-Archivkommission" wurden die Prozessakten nach dem Wohnsitz des Beklagten bzw. nach dem vorinstanzlichen Gericht von Wetzlar aus auf die jeweils zuständigen Archive verteilt, so dass sie heute in mehr als 50 Archiven im In- und Ausland liegen. Die nach diesem Verteilungsschlüssel Preußen zufallenden Akten verblieben zunächst im Preußischen Staatsarchiv Wetzlar und wurden erst im Jahr 1924 — gemäß dem Aufteilungsschema — in die entsprechenden Archive verschickt. Die Stadt Wetzlar behielt auf ihre Bitte alle die Stadt Wetzlar betreffenden RKG-Akten als Dauerleihgabe. Während diese bis heute im Historischen Archiv der Stadt Wetzlar liegen, wurden die den Kreis Wetzlar betreffenden Akten aufgrund der Eingliederung des Kreises Wetzlar in das Regierungspräsidium Wiesbaden 1950 ins Staatsarchiv Wiesbaden abgegeben.
In gedruckter Form verzeichnet sind die im Historischen Archiv der Stadt Wetzlar liegenden RKG-Akten in: Repertorien des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden. Abteilung 1 Reichskammergericht, Teil 3, Prozeßakten des preußischen Kreises und der Stadt Wetzlar, Bd: 3: Stadt Wetzlar, Indices, bearb. von Jost Hausmann, [Inventar der Akten des Reichskammergerichts Nr. 8], Wiesbaden 1986. (ISBN 3-921930-08-1)
Die vom Nestor der Reichskammergerichtsforschung, Prof. Dr. Bernhard Diestelkamp, maßgeblich entwickelte und über Jahrzehnte begleitete systematische Aufnahme der RKG-Akten in sog. Findbüchern der einzelnen Archive soll beibehalten werden. Dies bietet die Möglichkeit, entgegen allen gegenteiligen Prophezeiungen, den Zustand der RKG-Akten, den sie bei ihrer Versendung aus Wetzlar hatten, digital annähernd wiederherzustellen. Daher wurde der erste Abschnitt der nach den Grundsätzen für die Verzeichnung von RKG-Akten im Findbuch aufgenommenen RKG-Akte (1) in die entsprechenden Metadaten der Akte eingepflegt.
Seit 2023 sind die hier veröffentlichten Akten ebenfalls in Arcinsys Hessen, dem Archivinformationssystem des Hessischen Landesarchivs und weiterer hessischer Archive, aufgelistet: Arcinsys | Navigator: 8 Reichskammergericht. Allerdings wurden bei der Aufnahme in Arcinsys ohne Prüfung die Angaben aus dem o.a. gedruckten Findbuch übernommen und teilweise verkürzt. Die Angaben 1b (Altsignatur: bei Auflösung des Staatsarchivs Wetzlar 1924 vergebene Nummer) und 1c (Altsignatur: Signatur des Wetzlarer Generalrepertoriums) der Grundsätze für die Verzeichnung der RKG-Akten wurden nicht berücksichtigt. Die Gliederungspunkte 2 und 3 der o.g. Grundsätze wurden zusammengefasst, der Punkt 4 (Kläger- und Beklagten-Vertreter) ganz ausgelassen, der erste Aspekt von Punkt 5 (Kurzbezeichnung des Prozesses in lateinisch/deutscher Sprache) nicht aufgeführt und die Angaben zum Umfang der jeweiligen Akte unter Punkt 8 ungeprüft übernommen.
Zu Beginn des Jahres 2022 wurden die im Historischen Archiv der Stadt Wetzlar liegenden RKG-Akten von mir mit Hilfe eines von Transkribus entwickelten ScanTents sowie mit Hilfe eines Smartphones sukzessive aktenschonend digitalisiert. Für diesen Arbeitsschritt waren ungefähr 200 Stunden erforderlich. Die Sammlung umfasst mehr als 37700 Scans.
Die im JPG-Format digitalisierten Akten wurden nach ihrer Aufnahme auf einen Server überspielt und unmittelbar im Anschluss ist damit begonnen worden, die ersten Aktenseiten zu transkribieren sowie fortlaufend Transkriptions-Modelle weiterzuentwickeln, die ausschließlich mit bereits (manuell) fertig bearbeiteten Seiten als Quelle angereichert wurden. Das derzeitige Erkennungsmodell erleichtert — bei einer CER (character error rate) von 2,60 % — die Transkription der nahezu ausschließlich in Kurrent geschriebenen RKG-Akten erheblich.
Eine Zielrichtung von iurisprudentia.online ist es, Zugang zu verschiedensten Quellen zu einzelnen Juristen oder juristischen Themen über eine Plattform zu ermöglichen, um einer Fragmentierung unterschiedlicher Archivsysteme entgegenzuwirken. Das "Reichskammergericht" entspricht dieser Zielrichtung. Digitalisate (und bereits erstellte Transkriptionen) von RKG-Akten anderer Archive könnten hier zentral zusammengeführt werden, ohne die gleichzeitige Publikation auf den Internetseiten der Herkunftsarchive zu verhindern. Derzeit wird abgeklärt, ob eine Aufnahme der Digitalisate und der dazugehörigen Transkriptionen dieses Bestandes in Arcinsys sinnvoll und durchführbar ist.
Auf lange Sicht sollte es das Ziel sein, den äußerst umfangreichen und interessanten Fundus aller noch vorhandenen RKG-Akten über eine einheitliche Plattform an jedem Ort und zu jeder Zeit zugänglich zu machen. Das Projekt EditionReichskammergericht versteht sich daher als kleiner Baustein auf dem Weg in die Zukunft und hofft, allen bereits existierenden (Forschungs-) Bereichen einen "Motivationsschub" zu verleihen und vielleicht neue gewinnen zu können. Rückmeldungen, Ergänzungen und Korrekturen der Transkriptionen sowie Anregungen und sich ergebende Diskussionen an Stefan Kerkemeyer sind herzlich willkommen.
Danksagungen
An erster Stelle gilt mein Dank meiner Frau Annette, die dieses Projekt angeregt hat, sowie meinen Kindern Andreas, Matthias und Miriam für ihr Verständnis für meine sehr zeitintensive Beschäftigung mit den RKG-Akten.
Herrn Rechtsanwalt und Notar Dirk Gliese aus der Kanzlei GGB-Rechtsanwälte in Gießen danke ich für die Unterstützung bei der Gewährleistung der Grundrechte, insbesondere des Artikels 5 III GG.
Voraussetzung für den Start, das Gelingen und die Fortführung dieses Projektes ist das Programm Transkribus. Insbesondere die (leider) ehemalige Mitarbeiterin Mirjam El Attal war zu Beginn des Projektes eine äußerst hilfreiche Stütze und hatte für alle aufkommenden Probleme schnell die richtigen Lösungen. Aber auch Günter Mühlberger sowie Flo und Andy Stauder sei an dieser Stelle stellvertretend für das gesamte, äußerst engagierte Team herzlich gedankt!
Dr. Annemieke Romein, Community Director bei Transkribus, ist seit Jahren eine sehr verlässliche Ansprechpartnerin in zahlreichen thematischen und technischen Bereichen. Im Rahmen der von ihr geleiteten Sektion VI "Digital Humanities und Rechtsgeschichte" durfte ich auf dem 44. Rechtshistorikertag in Frankfurt am Main am 19.09.2024 mein Projekt vorstellen.
Dr. Holger Sturm sowie Dr. Friedrich Bernward Fahlbusch danke ich für die zahlreichen fachlichen Gespräche sowie die Umsetzung der ersten Kooperationsmöglichkeiten, die Transkribus bietet.
Frau Bettina Hagemann, Diplom Restauratorin im Archiv der Hansestadt Lübeck, verdanke ich sehr wertvolle Hilfestellungen und Hinweise zum Umgang mit (Reichskammergerichts-) Akten.
Frau Hannig ist die gute Seele des Historischen Archivs der Stadt Wetzlar. Ohne sie, sowie die Zustimmung des damaligen Archivleiters Herrn Dr. Franke, wäre meine Digitalisierung der Wetzlarer RKG-Akten nicht so problemlos und schnell möglich gewesen. Zudem ist sie Garant dafür, dass man sich in den Archivräumen stets sehr wohlfühlt und die erforderliche Hilfe erhält.
Die seit Anfang des Jahres 2025 neue Leiterin des Archivs in Wetzlar hat schon innerhalb der ersten Tage ihrer Tätigkeit wertvolle Hilfe u.a. bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen geleistet. Da für Frau Dr. Schneider die Digitalisierung ein wichtiges Ziel ist und sie zudem als ausgebildete Archivarin auf das sich geänderte Berufsbild verweist, freue ich mich auf die zukünftige weitere Zusammenarbeit.
Prof. Dr. iur. Thorsten Keiser hat mein Projekt von Anfang an unterstützt und es schon im relativ frühen Stadium in seine Vorlesung eingebunden. Zudem stand er jederzeit als äußerst kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Mit seiner Wissenschaftlichen Mitarbeiterin, Frau Linda Bachmaier, verbinden mich viele Stunden, in denen wir gemeinsam versucht haben, nahezu unleserliche Schriften zu entziffern.
Prof. Dr. iur. Walter Boente danke ich für die Aufnahme meines Projektes auf seine Internetseite iurisprudentia.online. Erst durch seine Beharrlichkeit, seine Motivation sowie seine Unterstützung war es möglich, den ersten Schritt an die Öffentlichkeit schon zu diesem Zeitpunkt zu verwirklichen.
Verbesserungsvorschläge und weitere Unterstützung
Für Vorschläge, Fehlermeldungen, Verbesserungsideen und sonstige Unterstützung an stefan.kerkemeyer.rkg@t-online.de bin ich sehr dankbar.